14.11.2022 - 8 Beschluss zur Antragstellung eines Verbrennungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mo., 14.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Joanne Kamzol
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Es entsteht eine rege Diskussion zum Sachverhalt.
Nach Abstimmung über den Beschluss werden Ideen für den Probeablauf eines Annahmehofs gesammelt und folgendes zusammengetragen:
- Zeitraum: die letzten zwei Wochenenden im März 2023, Freitag von 13:00 – 17:00 Uhr, Samstag von 8:00 – 12:00 Uhr
- Standort: Ihlenfeld
- bei den Preisen wird sich an den Annahmehof in Neverin orientiert
- es wird eine genaue Definition erstellt, welche Grünschnitte angenommen werden
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung, dass beim Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenpatte ein Antrag auf Erlass einer Allgemeinverfügung zu einem Verbrennungsverbot für das Gebiet der Gemeinde Neuenkirchen beantragt wird.
Die Gemeinde plant die Einführung eines Annahmehofs. Die entsprechenden Anzeigen zur gewerblichen Sammlung von Abfällen beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte sind einzureichen.
