17.10.2022 - 11 Beschluss zur Anpassung der Nutzungsentgelte ab...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mo., 17.10.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer heutigen Sitzung, die Anpassung der Nutzungsverträge zum 01.01.2023. Ab dem 01.01.2023 werden die Nutzungsentgelte zuzüglich dem aktuell gültigen Steuersatz erhoben.
Die Vermietung von Plätzen zum Abstellen von Fahrzeugen für Mieter der kommunalen Wohnungen ist von der Umsatzsteuer befreit, wenn es sich um eine Nebenleistung zu einer steuerfreien Grundstücksvermietung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 UstG. Da die Vermietung von Wohnraum umsatzsteuerbefreit ist, kann die Garagenpacht als steuerliche Nebenleistung zwischen Wohnraummietvertrag und Garagenpacht angesehen werden. Beides bildet eine wirtschaftliche Einheit und ist deshalb umsatzsteuerbefreit.
