17.10.2022 - 11 Beschluss zur Anpassung der Nutzungsentgelte ab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Teutloff berichtet, dass offene Fragen mit Herrn Müller geklärt wurden. Die Gemeindevertreter einigen sich darauf, dass auf die bisherigen Nutzungsentgelte die Steuern ab 2023 zusätzlich gezahlt werden müssen.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer heutigen Sitzung, die Anpassung der Nutzungsverträge zum 01.01.2023. Ab dem 01.01.2023 werden die Nutzungsentgelte zuzüglich dem aktuell gültigen Steuersatz erhoben.

 

Die Vermietung von Plätzen zum Abstellen von Fahrzeugen für Mieter der kommunalen Wohnungen ist von der Umsatzsteuer befreit, wenn es sich um eine Nebenleistung zu einer steuerfreien Grundstücksvermietung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 UstG. Da die Vermietung von Wohnraum umsatzsteuerbefreit ist, kann die Garagenpacht als steuerliche Nebenleistung zwischen Wohnraummietvertrag und Garagenpacht angesehen werden. Beides bildet eine wirtschaftliche Einheit und ist deshalb umsatzsteuerbefreit.

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

10

0

10

9

0

1

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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