26.09.2022 - 9 Beschluss über die Senkung der Grundgebühr für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Teutloff gibt noch den Hinweis, dass sich die Entsorgungsgebühr aufgrund eines geänderten Transportfaktors verringert hat.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt,

 

die Anpassung der Entsorgungsgebühr der abflusslosen Gruben von 19,65 €/m³ auf 17,52 €/m³ ab dem 01.01.2023

 

die Erhöhung der Entsorgungsgebühr der Kleinkläranlagen von 37,44 €/m³ auf 32,68 € /m³

ab dem 01.01.2023

 

und die damit verbundene 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Entsorgung von dezentralen Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Neuenkirchen.

 

Die Kalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt.

 

Die Regelung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

10

0

10

10

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://neverin.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=31077&selfaction=print