08.06.2022 - 11 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mi., 08.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
-
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt für den in der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich, umfassend die nachfolgenden Flurstücke
|
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
|
Warlin |
6 |
1 |
|
Warlin |
6 |
2 |
die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Sponholz.
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 "Solarpark Warlin II".
Das Plangebiet liegt südlich vom Ort Warlin und erstreckt sich südlich entlang der Bahnlinie Neubrandenburg – Pasewalk. Es schließt eine insgesamt ca. 10 ha große Fläche ein.
- Die bisherige Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft soll in sonstiges Sondergebiet „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ geändert werden.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
- Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger, die nawes Invest XVIII GmbH & Co. KG, zu tragen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
2
|
(wie Dokument)
|
331,6 kB
|
