08.02.2022 - 9 Bebauungsplan Nr. 5 "Photovoltaikanlage Roggenh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Di., 08.02.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Alexander Diekow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Von der Gemeindevertretung wird darauf hingewiesen, dass in der Kostenübernahme Herr Baars als 1. Stellv. Bürgermeister eingetragen ist, jedoch ist Herr Schlingmann der 1. Stellvertreter.
Weiterhin möchte die Gemeindevertretung wissen, ob die Kanzlei „LOEPER & PARTNER“ vom Amt/der Gemeinde ausgewählt oder vom Investor vorgeschlagen wurde.
Mitteilung der Amtsverwaltung: Die Kanzlei „LOEPER & PARTNER“ wurde durch die Amtsverwaltung vorgeschlagen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Photovoltaikanlage in Roggenhagen an der Bahn“.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 2, 3, 24, tlw. 31 in der Flur 8 sowie das Flurstück 39 in der Flur 9 der Gemarkung Roggenhagen.
Die genaue Abgrenzung geht aus der beigefügten Übersichtskarte hervor (Anlage 6).
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz.
2. Der Vorentwurf ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen oder durch eine Bürgerversammlung bekannt zu machen.
3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern.
4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
5. Die als Anlage 3 (nichtöffentlich) vorliegende Kostenübernahmevereinbarung wird gebilligt. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, das entsprechende Mandat bei der Kanzlei „LOEPER & PARTNER“, Neubrandenburg auszufertigen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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4
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(wie Dokument)
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8,7 MB
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5
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(wie Dokument)
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9,2 MB
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6
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(wie Dokument)
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333,7 kB
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