25.03.2021 - 11 Öffentlich-rechtlicher Vertrag nach § 167 KV M-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Amtsausschuss des Amtes Neverin
- Datum:
- Do., 25.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- Petra Niewelt
Wortprotokoll
Frau Niewelt erläutert die Beschlussvorlage. Mit einer Entscheidung der Stadtvertretung Neubrandenburg ist erst im Mai 2021 zu rechnen, gegenwärtig laufen dort die Gespräche in den Ausschüssen. Mit Herrn Weidemann wurden sämtliche Schritte abgestimmt. Die Qualität der Rechnungsprüfung soll auf jeden Fall beibehalten werden.
Die (geplante) Anlage 5 des Vertrages wird gestrichen. Die Abordnungsverfügung ist separat vorbereitet und mit dem Beamten Weidemann abgesprochen.
Die Kostenersparnis beträgt ungefähr die Hälfte der jetzigen Personal- und Sachkosten.
Herr Schenk und Herr Ernst, beide Mitglieder im Rechnungsprüfungsausschuss, befürworten die künftige Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Neubrandenburg. Sie sprechen sich dafür aus, auch in der Verwaltungsgemeinschaft möglichst mit Herrn Weidemann als Prüfer der Jahresrechnungen des Amtsbereiches Neverin weiterzuarbeiten.
Beschluss:
Auf der Grundlage des § 22 Abs. 3 Nr. 13 KV M-V i.V.m. mit § 167 KV M-V wird durch den Amtsausschuss Neverin auf der heutigen Sitzung der folgende Beschluss gefasst:
1. Zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung im Amt Neverin durch die Stadt Neubrandenburg wird eine Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V gebildet.
2. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, den in der Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 167 KV M-M zwischen der Stadt Neubrandenburg und dem Amt Neverin zur Durchführung der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Neubrandenburg zu unterzeichnen.
3. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, im Zuge des Genehmigungsverfahrens erforderliche Änderungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages vorzunehmen. Hierüber ist der Amtsausschuss unverzüglich zu informieren.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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357,9 kB
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