28.05.2020 - 12 Beschluss über die Rechte und Pflichten des Rec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Niewelt erläutert die durch die Auflösung des gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes entstandene Rechtsstellung des Prüfers. Bis zum 31.12.2019 gab es ein Rechnungsprüfungsamt zusammen mit den Ämtern Stargarder Land und Woldegk, bestehend aus einem (verbeamteten) Leiter und zwei Mitarbeiterinnen. Seit dem 01.01.2020 arbeitet ein Rechnungsprüfer für die Amtsverwaltung Neverin und prüft die 12 Gemeinden und den Amtshaushalt. Hauptamtliche Prüfer sieht das Kommunalprüfungsgesetz M-V für Amtsverwaltungen eigentlich nicht vor. Deshalb soll die rechtliche Stellung des Prüfers per Beschluss des Amtsausschusses legitimiert werden.

Durch Frau Frenzel wird die Auslastung des Rechnungsprüfers angesprochen. Diese ist voraussichtlich ab 2021 nicht mehr gegeben. Es wird davon ausgegangen, dass bis dahin der Prüfungsrückstau der vergangenen Jahre aufgearbeitet sein wird.

Mit diesem Sachverhalt beschäftigt sich der Personalausschuss des Amtes.

Die Beschlussvorlage folgt der Empfehlung des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommerns.  

 

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Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt auf seiner heutigen Sitzung, dass dem Rechnungsprüfer Herrn Weidemann die Rechte und Pflichten eines hauptamtlichen Prüfers im Sinne des § 1 Absatz 3 Satz 2 Kommunalprüfungsgesetz M-V eingeräumt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16

davon anwesend:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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