08.02.2022 - 8 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schenk berichtet, dass er nochmal mit Herrn Springorum gesprochen hat und das durch den Investor eine mögliche Direktvermarktung mit der E.dis abgestimmt werden soll. Im Falle einer Direktvermarkung könnte die Gemeinde weitere 30T € Gewerbesteuer vereinnahmen.

 

Herr Schlingmann erfragt, ob nicht eine Vorstellung des Projektes mit Einbeziehung der Bürger besser wäre, bevor es in die Planungsphase geht.

 Herr Schenk erklärt, das mit der Planung mehr Fakten vorliegen und auch alle Träger öffentlicher Belange Stellung nehmen müssen. So könnten die Fragen von Bürgern besser beantwortet werden und zu dem Weg der Gemeindevertretung besser argumentiert werden. Weiterhin besteht für die Gemeinde bis zu diesem Zeitpunkt kein Risiko. 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Brunn.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 2, 3, 24, tlw. 31 in der Flur 8 sowie das Flurstück 39 in der Flur 9 der Gemarkung Roggenhagen.

Die genaue Abgrenzung geht aus der beigefügten Übersichtskarte hervor (Anlage 6).

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung alternativer Energie und Einspeisung in das öffentliche Netz.

 

2. Der Vorentwurf ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen oder durch eine Bürgerversammlung bekannt zu machen.

 

3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern.

 

4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

5. Die als Anlage 3 (nichtöffentlich) vorliegende Kostenübernahmevereinbarung wird gebilligt. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, das entsprechende Mandat bei der Kanzlei „LOEPER & PARTNER“, Neubrandenburg auszufertigen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

11

0

10

9

0

1

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://neverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=989&TOLFDNR=27546&selfaction=print