27.10.2020 - 9 Festlegung der Schutzziele für die Gefahrenarte...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schenk erläutert, dass die Schutzziele zusätzlich zum Brandschutzbedarfsplan gehören.

Die Schutzziele sind eine Ist-Soll-Aufstellung für die einzelnen Arbeitseinsätze der Gemeinde. 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt in ihrer heutigen Sitzung die in der Anlage festgelegten Schutzziele für die Gefahrenarten Brandereignis, Technische Hilfeleistung, Abwehr von Umweltgefahren (Gefahrstoffeinsatz) sowie Wassernotfällen, mit den dafür erforderlichen Fahrzeugen. (HLF 20, TSF-W und MTW)

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage