02.09.2020 - 8 Beschluss zum Antrag auf Einleitung eines Baule...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schult spricht einleitend die stattgefundene Einwohnerversammlung sowie den Akustiktest an und übergibt das Wort an Herrn Diekow, Fachbereichsleiter Bau und Ordnung.

Herr Diekow erläutert den Antrag des Vereins, das Wesen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie den Ablauf des Verfahrens.

Des Weiteren erklärt er warum die Durchführung eines Bürgerentscheides/Bürgerbegehren etc. in diesem Fall gesetzlich nicht möglich war/ist.

Er verweist jedoch in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen zum Verfahren.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt, dem Antrag des MSC Vier Tore Neubrandenburg e. V. auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGB stattzugeben.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich Planungskosten, Gutachterkosten, usw. sowie die Kosten der Erschließung übernimmt der Antragsteller. Zu diesem Zweck ist ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB zwischen der Gemeinde und dem Verein abzuschließen. Die Regelungen zum Durchführungsvertrag nach § 12 BauGB bleiben davon unberührt.

Ein Rechtsanspruch auf endgültigen Erlass eines Bebauungsplanes besteht nicht.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.