09.06.2020 - 8 Beschluss zur Hebesatzsatzung Gemeinde Brunn
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 09.06.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Durch die Vorfinanzierung der OD Brunn hat die Gemeinde einen stark unausgeglichenen Ergebnis- und Finanzhaushalt. Eine Schlussrechnung für die OD Brunn liegt nicht vor, daher können die
restlichen Fördermittel nicht abgerufen werden. In der Genehmigung des Haushaltes für 2020 wurde hingewiesen, dass die Gemeinde Brunn den Haushalt dauerhaft nicht ausgleichen kann. Um Mittel durch das FAG zu bekommen müssen die Hebesätze auf den Landesdurchschnitt abgehoben werden. Allerding besteht kein Rechtsanspruch auf die Konsolidierungshilfe.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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194,9 kB
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