18.02.2020 - 12 Grundsatzbeschluss - Beschaffung Feuerwehrfahrz...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Vom Wehrführer, Herrn Hoffmann, wird ein Brief an die Gemeinde verlesen mit der Bitte, zu versuchen zwei Feuerwehrfahrzeuge zu beantragen. Als wichtigsten Grund wird angegeben, das die derzeit eingesetzten Fahrzeuge kein Wasser in Bereitschaft haben und im Brandfall viel Zeit verloren geht, bis eine Wasserversorgung aufgebaut ist. Die neuen Fahrzeuge sind mit Wassertanks ausgestattet. Zur Finanzierung wurde bereits in einer Beratung der Wehren festgelegt, die Investitionen so niedrig wie möglich zu halten.

Herr Schenk bedankt sich für das Arrangement und gibt zur Abstimmung, das zwei Fahrzeuge beantragt werden. Der Antrag zur Änderung wurde einstimmig angenommen.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt in ihrer heutigen Sitzung an der Zentralbeschaffung - Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-W) – des Landes teilzunehmen.

Die Ersatzbeschaffung ist zur pflichtigen Aufgabenerfüllung notwendig.

Die Gemeinde erklärt sich hiermit bereit, ein TSF-W für die Freiwillige Feuerwehr Roggenhagen

und ein TSF-W für die Freiwillige Feuerwehr Brunn

im Rahmen der durch das Land M-V organisierten Zentralbeschaffung im Zeitraum 2020-2023, vorzugsweise im Jahr 2021 oder 2022, abzunehmen.

Der Eigenanteil wird in den Haushaltsplan des Jahres 2021 oder 2022 entsprechend eingestellt.

Vor Beschaffung des TSF-W ist auf das Ergebnis der Brandschutzbedarfsplanung abzustellen. Gegebenenfalls ist das Benehmen mit dem Landkreis MSE herzustellen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Online-Version dieser Seite: https://neverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=690&TOLFDNR=18770&selfaction=print