18.02.2020 - 12 Grundsatzbeschluss - Beschaffung Feuerwehrfahrz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Di., 18.02.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Vom Wehrführer, Herrn Hoffmann, wird ein Brief an die Gemeinde verlesen mit der Bitte, zu versuchen zwei Feuerwehrfahrzeuge zu beantragen. Als wichtigsten Grund wird angegeben, das die derzeit eingesetzten Fahrzeuge kein Wasser in Bereitschaft haben und im Brandfall viel Zeit verloren geht, bis eine Wasserversorgung aufgebaut ist. Die neuen Fahrzeuge sind mit Wassertanks ausgestattet. Zur Finanzierung wurde bereits in einer Beratung der Wehren festgelegt, die Investitionen so niedrig wie möglich zu halten.
Herr Schenk bedankt sich für das Arrangement und gibt zur Abstimmung, das zwei Fahrzeuge beantragt werden. Der Antrag zur Änderung wurde einstimmig angenommen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt in ihrer heutigen Sitzung an der Zentralbeschaffung - Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-W) – des Landes teilzunehmen.
Die Ersatzbeschaffung ist zur pflichtigen Aufgabenerfüllung notwendig.
Die Gemeinde erklärt sich hiermit bereit, ein TSF-W für die Freiwillige Feuerwehr Roggenhagen
und ein TSF-W für die Freiwillige Feuerwehr Brunn
im Rahmen der durch das Land M-V organisierten Zentralbeschaffung im Zeitraum 2020-2023, vorzugsweise im Jahr 2021 oder 2022, abzunehmen.
Der Eigenanteil wird in den Haushaltsplan des Jahres 2021 oder 2022 entsprechend eingestellt.
Vor Beschaffung des TSF-W ist auf das Ergebnis der Brandschutzbedarfsplanung abzustellen. Gegebenenfalls ist das Benehmen mit dem Landkreis MSE herzustellen.
