28.05.2020 - 6 Bericht des Amtsvorstehers

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Wortprotokoll

Herr Enthaler bedankt sich bei den Anwesenden für die gute Zusammenarbeit in der komplizierten Corona-Zeit. In der 23. KW bleibt das Gebäude der Amtsverwaltung noch geschlossen. Alle Bürger werden nach vorheriger Terminabsprache empfangen. Der Übergang zu „normalen Öffnungszeiten“ hängt auch von der Kinderbetreuung ab. Momentan besteht noch nicht für alle Mitarbeiter/innen die Möglichkeit, ihre Kinder während der Arbeitszeit betreuen zu lassen.

 

Vom Bürgermeister der Gemeinde Neverin Herrn Klose wurde schriftlich die Anfrage gestellt, den dezentralen Zugriff auf das Rechnungswesen auch für alle Bürgermeister zu ermöglichen. Damit könnten die Anordnungen gezeichnet werden, ohne dass man sich im Amt aufhält. Ein Lösungsvorschlag wird zur nächsten Sitzung des Amtsausschusses erarbeitet. Ähnlich ist es mit der Gemeindepost, die ohnehin eingescannt wird. 

 

Herr Enthaler spricht die öffentliche Einsichtnahme in Beschlussvorlagen vor der GV-Sitzung an, die das Ratsinformationssystem ALLRIS ermöglicht. Kommunalrechtlich ist die Bekanntgabe von Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung einer Gemeindevertretersitzung ausreichend. In kommunalen Verwaltungen, die ohne oder teilweise mit anderem Ratsinformationssystem arbeiten, besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme für die Öffentlichkeit nicht.

Die Mehrzahl der Anwesenden spricht sich für mehr Transparenz aus und befürwortet die Variante, wonach jeder Bürger zum Zeitpunkt der Erstellung der Einladung zur GV- Sitzung auch die Möglichkeit erhält, sich auf der Internetseite des Amtes über die Inhalte der Beschlussvorlagen zu informieren. Die Einstellung in den Stammdaten des Ratsinformationssystems wird entsprechend verändert.

 

Der Amtsvorsteher berichtet darüber, dass auch das internationale Sommerfest in Chemnitz ein Opfer der Corona-Pandemie geworden ist. Er übermittelt herzliche Grüße aus der polnischen Partnergemeinde Tychowo.

 

Aus mehreren Gemeinden gab es Anfragen zur Nutzung gemeindeeigener Räume für Sportvereine und Familienfeiern.

Frau Niewelt berichtet über ein Telefonat mit der Bürgerhotline der Landesregierung. Hier wurde eine solche Nutzung nach aktueller Rechtslage verneint. Es wird vorgeschlagen, bei der Koordinierungsstelle des Landkreises die gesetzlichen Bestimmungen zu hinterfragen.

Anmerkung der Verwaltung: dies erfolgte am Vormittag des 29.05.2020, das Ergebnis wurde sofort an alle Bürgermeister weitergeleitet.