17.09.2019 - 9 Satzung über den B-Plan Nr. 3 "Alte Gärtnerei B...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schenk erklärt, dass die Baugrenze von der Straße ein zu großen Abstand hat. Nach kurzer Beratung wird sich geeinigt, die Baugrenze von der Straße auf 8,00 m festzulegen.  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt die Änderung der Bebauungsgrenze von der Straße auf 8,00 m zu reduzieren. Mit der genannten Änderung beschließt die Gemeindevertretung:

  1. Der Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 "Alte Gärtnerei Brunn" wird in der vorliegenden Fassung vom August 2019 gebilligt und beschlossen.
    Der Entwurf der Begründung einschließlich des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages wird in der vorliegenden Fassung vom August 2019 gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 mit der Begründung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sind öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt der Einwendungen nicht kannte und nicht kennen musste.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage