18.07.2019 - 11 Beschluss über die Hauptsatzung des Amtes Neverin
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Amtsausschuss des Amtes Neverin
- Datum:
- Do., 18.07.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Yvonne Otte
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Anwesenden diskutieren die einzelnen Paragrafen der Hauptsatzung. Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:
§ 3 Abs. 2 geschlechtsneutrale Formulierung: Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 4 Mitgliedern des Amtsausschusses und einem/einer sachkundigen Einwohner/in. (Einstimmig angenommen)
§ 4 Abs. 2 Ziffer 1: Erhöhung des Betrages für einmalige Leistungen bis zu 5.000,- € (11 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung)
§ 5 Abs. 1 Formulierungsvorschlag: Der Amtsvorsteher soll bei wichtigen gemeindeübergreifenden Angelegenheiten des Amtes eine Versammlung der Einwohner des Amtes einberufen. (14 Ja-Stimmen)
§ 5 Abs. 3 Antrag auf Streichung des folgenden Satzes: “Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung des Amtsausschusses beziehen.“ (4 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, Antrag abgelehnt)
§ 9 Abs.1 Satz 1: Es wird beantragt, die monatliche Aufwandsentschädigung für den Amtsvorsteher auf 1.100,- € festzulegen. (8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen, Antrag angenommen)
§ 9 Abs. 2: Als Entschädigung für die Stellvertretenden Personen wird vorgeschlagen:
1. Stellvertretung 300,- €
2. Stellvertretung: 150,- €
Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt auf seiner heutigen Sitzung die Hauptsatzung mit den im Protokoll genannten Änderungen:
Begründung:
Bestandteil der Hauptsatzung sind unter anderem die Entschädigungskriterien für den Amtsvorsteher, Stellvertreter, die Ausschüsse und die Gleichstellungsbeauftragte.
Mit der Neufassung der Entschädigungsverordnung M-V veröffentlicht am 01.07.2019 gab es Veränderungen, die in der Hauptsatzung festgelegt werden müssen.
Unter Auslastung der maximal möglichen Entschädigungsbeträge entstehen (für den Zeitraum August bis Dezember 2019 gerechnet) überplanmäßige Ausgaben von 6.400,00 €.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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223,6 kB
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