21.01.2026 - 7 Grundsatzbeschluss zum zukünftigen Umgang mit A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 21.01.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt:
Die Gemeindevertretung steht der Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im gesamten Gemeindegebiet grundsätzlich positiv gegenüber.
- Vorhabenbezogene Anfragen zur Errichtung und zum Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen können künftig geprüft werden.
-
Die Schaffung von Baurecht (insbesondere durch Bebauungspläne oder vorhabenbezogene Bebauungspläne) erfolgt nicht automatisch, sondern im Einzelfall nach Maßgabe:
- der städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde,
- der Belange von Natur-, Landschafts- und Bodenschutz,
- der landwirtschaftlichen Nutzung,
- sowie unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gemäß Baugesetzbuch.
- Ein Anspruch auf Einleitung oder Durchführung eines Bauleitplanverfahrens besteht nicht.
Oder
Die Gemeindevertretung lehnt die Ausweisung neuer Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im gesamten Gemeindegebiet grundsätzlich ab.
- Die Gemeinde beabsichtigt künftig kein Baurecht für die Errichtung und den Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu schaffen.
- Vorhabenbezogene Anfragen zur Einleitung entsprechender Bauleitplanverfahren werden daher nicht weiterverfolgt.
- Der Beschluss bringt zum Ausdruck, dass die Gemeinde ihre städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich nicht auf Freiflächen-Photovoltaik ausrichten möchte.
