03.11.2025 - 10 Beschluss über 2. Satzung zur Änderung der Haup...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mo., 03.11.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Richter erläutert die einzelnen Änderungspunkte.
Die Einwohner von Luisenhof befürworten die Benennung von Luisenhof als neuen Ortsteil der Gemeinde Neuenkirchen. Es werden Kosten in Höhe von 600 € für ein neues Ortsschild entstehen.
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport soll zukünftig aus drei Gemeindevertretern und einem sachkundigen Einwohner bestehen. Die Gemeindevertretung bittet um Erstellung einer entsprechenden Beschlussvorlage zur Bestimmung der Besetzung des sachkundigen Einwohners für den Ausschuss.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt die nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Neuenkirchen.
Artikel 1 – Änderung der Hauptsatzung
1. § 2 wird wie folgt neu gefasst:
Die Gemeinde besteht aus den Ortsteilen Ihlenfeld, Luisenhof, Magdalenenhöh und Neuenkirchen. Es werden keine Ortsteilvertretungen gebildet. Die räumliche Abgrenzung eines jeden Ortsteils der Gemeinde Neuenkirchen auf Grundlage des Liegenschaftskatasters ist in Anlage 1 dokumentiert. Anlage 1 ist Bestandteil dieser Hauptsatzung.
2. § 5 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr setzt sich aus vier Gemeindevertretern und zwei sachkundigen Einwohnerinnen oder Einwohnern zusammen. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport setzt sich aus drei Gemeindevertretern und einem sachkundigen Einwohner zusammen. Soweit nichts anderes bestimmt ist, setzen sich die Ausschüsse aus drei Gemeindevertretern zusammen.
Artikel 2 – Inkrafttreten
Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
412,5 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
358,9 kB
|
|||
|
3
|
öffentlich
|
446,6 kB
|
|||
|
4
|
öffentlich
|
2,3 MB
|
|||
|
5
|
öffentlich
|
2,6 MB
|
