19.11.2025 - 10 Hundesteuersatzung ab 01.01.2026
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mi., 19.11.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:59
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Anna-Lena Klatt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Saß informiert die Gemeindevertretung über die in der Ausschusssitzung vom 17.11.2025 erfolgte Beratung dieses Sachverhaltes. Die Gemeindevertretung berät sich zu den möglichen Steuersätzen und dem aktuellen Entwurf der Hundesteuersatzung. Neben der Anpassung der Steuersätze, sieht die Gemeindevertretung auch die Anpassung/Kürzung der entworfenen Satzung als erforderlich. Der Beschlusstext wird dementsprechend wie folgt geändert:
Beschluss:
Die Gemeinde beschließt die vorliegende Hundesteuersatzung unter der Berücksichtigung folgender Änderungen:
§ 7
Abs. 1, 3, 4 und 5 werden gestrichen, nur Abs. 2 bleibt bestehen
§ 8
wird gänzlich gestrichen
Die Steuersätze werden wie folgt angepasst:
für den 1. Hund (s 48,00 €
für den 2. Hund 96,00 €
für den 3. Hund 144,00 €
für den 1. Gefährlichen Hund 240,00 €
für jeden weiteren gefährlichen Hund 480,00 €
Die Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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149,5 kB
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