15.09.2025 - 7 Widmung der öffentliche Verkehrsfläche "Schwarz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 15.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christian Sievert
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Richter erläutert den Sachverhalt. Herr Kruse ergänzt aus der Beratung des Bauausschusses.
Punkt 6 der Widmung wird wie folgt geändert:
6. Träger der Straßenbaulast/Unterhaltspflicht
Träger der Straßenbaulast für den Feld- und Waldweg ist gemäß § 16 StrWG M-V die Gemeinde Neuenkirchen.
Unterhaltspflichtig ist die Gemeinde Neuenkirchen
Beschluss:
Gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05 Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221, 229), wird durch Beschluss der Gemeindevertretung der amtsangehörigen Gemeinde Neuenkirchen vom 15.09.2025 nachstehende Verkehrsfläche dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Gegenstand der Widmung
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1. |
Die Widmung erstreckt sich auf die öffentliche Verkehrsfläche: Feld- und Waldweg, nachfolgend bezeichnet als: |
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„Schwarzer Weg“ |
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2. |
Lage |
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Gemeinde Neuenkirchen OT Ihlenfeld, Gemarkung Ihlenfeld, Flur 1 mit folgenden Flurstücken. |
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Flurstück Nr: 13 |
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Der weg beginnt an der Kreisstraße MSE 73 und verläuft in nordöstliche Richtung bis zur Gemarkungsgrenze. Gemäß beiliegenden Lageplan. |
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3. |
Einstufung |
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Die Einstufung der o. g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 4. StrWG M-V als Sonstige öffentliche Straße, hier: Feld- und Waldweg |
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4. |
Zweckbestimmung |
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Der Weg dient dem öffentlichen Verkehr im ländlichen Bereich, insbesondere dem Fuß- und Radverkehr sowie dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr sowie dem Anliegerverkehr zu den angrenzenden Grundstücken.Der Weg dient der Bewirtschaftung der anliegenden Ackerfchen und als Wanderweg für die Einwohner der Gemeinde. |
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5. |
Nutzungseinschränkungen |
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Nutzungsart: Fußgängerverkehr, Radverkehr, land- und forstwirtschaftlicher Verkehr, Anliegerverkehr
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Nutzerkreis: Fahrzeugverkehr: Berechtigte der Land- und Forstwirtschaft, Anlieger |
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Nutzungszweck: Feld- und Waldweg |
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in sonstiger Weise: - |
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6. |
Träger der Straßenbaulast/ Unterhaltungspflicht |
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Träger der Straßenbaulast für die Ortsstraße den Feld- und Waldweg ist gemäß |
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Unterhaltungspflichtig sind die Eigentümer der Grundstücke, welche über die o.g. Verkehrsfläche bewirtschaftet werden ist die Gemeinde Neuenkirchen. - |
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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257,1 kB
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