17.09.2025 - 21 Beschluss über 1. Satzung zur Änderung der Haup...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21
- Datum:
- Mi., 17.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt die nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Trollenhagen.
Artikel 1 – Änderung der Hauptsatzung
- § 2 wird wie folgt neu gefasst:
Die Gemeinde besteht aus den Ortsteilen Buchhof, Podewall und Trollenhagen. Es werden keine Ortsteilvertretungen gebildet. Die räumliche Abgrenzung eines jeden Ortsteils der Gemeinde Trollenhagen auf Grundlage des Liegenschaftskatasters ist in Anlage 1 dokumentiert. Anlage 1 ist Bestandteil dieser Hauptsatzung.
- § 6 Abs. 1 Nr. 1 wird wie folgt neu gefasst:
über die Einleitung von Vergaben mit einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 10.000,00 € sowie bei wiederkehrenden Leistungen von 800,00 € pro Monat
- § 6 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sinne des Absatzes 1 sowie über vergaberechtliche Zuschlagsentscheidungen zu unterrichten.
- § 7 wird um folgenden Absatz 5 ergänzt:
Für die Betreuung der kommunalen Gebäude „Gemeindehaus Trollenhagen“ und „Haus Buchhof“ wird an die jeweils ausführende Person eine monatliche Aufwandsentschädigung i. H. v. 100,00 € gezahlt.
Artikel 2 – Inkrafttreten
Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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205,8 kB
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2
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412,4 kB
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