17.09.2025 - 15 Annahme einer Spende gem. § 44 Abs. 4 Kommunalv...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V die Annahme der zweckgebundenen Geldspende von der

Firma
KaGaWa Rohrleitungs- und Anlagenbau GmbH

Hornoer Ring 14

12681 Berlin

in Höhe von 300,00 € für den Spielplatz Trollenhagen..

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Davon

anwesend

Anzahl befangener

Mitglieder*

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

5

0

5

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV