18.06.2025 - 7 Antrag Herr Zampich - Öffnung eines offenen Con...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Zampich macht den Vorschlag, den Container als Jugendtreff in der Gemeinde Trollenhagen zu öffnen, damit die Jugendlichen einen Anlaufpunkt haben und das Gemeinschaftsgefühlt gestärkt wird. Aktuell hat die Gemeinde 46 Jugendliche im Alter von 12 – 18 Jahren. Die rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen wurden im Vorfeld durch Herrn Koopmann (sachkundiger Einwohner) geprüft und die Gemeinde ist ausschließlich für die allgemeinen Verkehrssicherungspflichten zuständig. Herr Zampich erläutert nochmals die Eckpunkte wie im Sachverhalt beschrieben. Der Beschlusstext wird ergänzt.

Frau Gronau gibt zu bedenken, dass es zu Überschneidungen kommen könnte, da der Container gelegentlich für private Veranstaltungen sowie Veranstaltungen des Vereins und der Gemeinde genutzt wird.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Trollenhagen beschließt unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten die Eröffnung eines offenen Containers als „Jugendtreff“ wie folgt:

• Container wird komplett geöffnet, da dieser abgeschrieben ist

• vor der Freigabe wird durch den Bürgermeister und Herr Zampich eine Begehung zur Verkehrssicherung stattfinden

• In den Räumlichen wird ein Schild mit dem Haftungsausschlusshinweis und einer kleinen Hausordnung angebracht, diese Aufgabe übernimmt Herr Zampich

• Je nach Benutzungserfolg werden die Erfordernisse angepasst und nachreguliert 

• Für die Möblierung der Räume ist die Gemeinde nicht verantwortlich 

• Ansprechpartner für den Jugendcontainer wird David Zampich sein, um auch die Einhaltung der Hausordnung zu kontrollieren 

• Über die Gemeindearbeiter soll eine Grundsauberkeit, besenrein sichergestellt werden (Zeitaufwand ca. 20 min/ Woche)

Die Toiletten sollen vorerst nicht geöffnet werden

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Davon

anwesend

Anzahl befangener

Mitglieder*

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

6

0

6

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV