02.09.2025 - 9 Beschluss über 2. Satzung zur Änderung der Haup...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Di., 02.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt die nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wulkenzin.
Artikel 1 – Änderung der Hauptsatzung
- § 2 wird wie folgt neu gefasst:
Die Gemeinde besteht aus den Ortsteilen Neuendorf, Neu Rhäse und Wulkenzin. Es werden keine Ortsteilvertretungen gebildet. Die räumliche Abgrenzung eines jeden Ortsteils der Gemeinde Wulkenzin auf Grundlage des Liegenschaftskatasters ist in Anlage 1 dokumentiert. Anlage 1 ist Bestandteil dieser Hauptsatzung.
Der Finanz- und Bauausschuss setzt sich aus sechs Gemeindevertretern, der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport setzt sich aus vier Gemeindevertretern zusammen. Die übrigen Ausschüsse setzen sich aus 4 Gemeindevertretern zusammen.
- § 6 Abs. 1 Nr. 1 wird wie folgt neu gefasst:
über die Einleitung von Vergaben mit einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 10.000,00 € sowie bei wiederkehrenden Leistungen von 800,00 € pro Monat
- § 6 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
Die Gemeindevertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sinne des Absatzes 1 sowie über vergaberechtliche Zuschlagsentscheidungen zu unterrichten.
Artikel 2 – Inkrafttreten
Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt nach Bekanntmachung in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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205,5 kB
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2
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103,3 kB
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