21.05.2025 - 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung

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Wortprotokoll

Herr Ramm stellt den Antrag, den TOP „Entscheidungsfindung - Ortsapp Gemeinde Trollenhagen“ als TOP 6 zu behandeln.

 

Herr Saß beantragt den TOP „6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Trollenhagen im Parallelverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 "Sondergebiet Photovoltaikanlage Sandberg" der Gemeinde Trollenhagen Beschluss zur Entscheidung über die Fortführung oder Einstellung des Bauleitplanverfahrens“ (VO-38-BO-23-616-2) zu streichen.

Er ist der Meinung, dass der Inhalt mit dem des TOP „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 "Sondergebiet Photovoltaikanlage Sandberg" Beschluss zur Entscheidung über die Fortführung oder Einstellung des Bauleitplanverfahrens“ (VO-38-BO-21-550-4) gleichlautend ist und eine Beschlussfassung nicht notwendig ist.
[Anmerkung der Verwaltung: Bei dem hier von der Tagesordnung abgesetzten TOP mit der Vorlage-Nr. VO-38-BO-23-616-2 handelte es sich nicht um den gleichen Inhalt wie in der Vorlage-Nr. VO-38-BO-21-550-4. Es ging inhaltlich um die Änderung des Flächennutzungsplans, die parallel zum Bebauungsplan erfolgen muss. Die Beratung und Entscheidung zum Flächennutzungsplan, die hier abgesetzte wurde, muss daher erneut auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt werden.]

 

Zudem beantragt Herr Saß den TOP „Einleitung eines Vergabeverfahrens für die Lieferung und Montage von Spielgeräte der Kita Trollenhagen“ (EV-38-BO-25-704) zu vertagen, da die Gemeindevertretung keine rechtliche bzw. vertragliche Grundlage hat, den Spielplatz für den Träger der Einrichtung zu errichten. Laut Herrn Saß soll im bestehenden Mietvertrag lediglich das Gebäude und die Freifläche niedergeschrieben sein. Es entsteht ein Meinungsaustausch unter den Gemeindevertretern. U. a. wird über den Haftungs- und Verantwortungsausschluss der Gemeinde, einer möglichen Übertragung (z. B. durch Schenkung) der Spielgeräte an den Träger und der evtl. notwendigen Einholung der Zustimmung des Jugendamtes gesprochen. Als Fazit wird festgelegt, dass die Amtsverwaltung beauftragt wird, die vertraglichen Unterlagen dahingehend zu prüfen, ob die Berechtigung zur Lieferung, Montage und Kostenübernahme durch die Gemeinde vorliegt. Ggf. soll ein Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag formuliert werden, um eine rechtliche Grundlage zu schaffen.

 

Weitere Änderungsanträge werden nicht gestellt. Die geänderte Tagesordnung wird von den Gemeindevertretern einstimmig bestätigt.