21.05.2025 - 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Datum:
- Mi., 21.05.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Dringlichkeitssitzung
Wortprotokoll
Herr Ramm eröffnet die Sitzung und begrüßt die Gemeindevertreter und Gäste. Die Gemeindevertreter wurden ordnungsgemäß zur Gemeindevertretersitzung eingeladen. Es sind 9 von 9 Gemeindevertretern anwesend. Somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.
Herr Saß bittet um Worterteilung. Er ist der Meinung, dass die Einladung zur Sitzung nicht ordnungsgemäß erfolgte. Herr Saß verliest das Schriftstück „Rüge zur Dringlichkeitssitzung“, welches er nach Verlesung der Protokollantin übergibt. Er bittet darum, dass dieses Schriftstück als Anlage zur Sitzung beigefügt wird.
Herr Zampich äußert den Vorschlag, die heutige Sitzung zu schließen und unter Einhaltung der Ladungsfrist neu zu terminieren. Er weist darauf hin, dass sollten mehrere Gemeindevertreter die Sitzung verlassen, die Beschlussfähigkeit ggf. nicht mehr gegeben ist.
Es wird ausgeführt, dass gemäß § 30 Abs. 1 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) die Gemeindevertretung beschlussfähig ist, wenn alle Mitglieder der Gemeindevertretung ordnungsgemäß geladen wurden und mehr als die Hälfte davon zur Sitzung anwesend ist. Ein Mangel der Ladung ist unbeachtlich, wenn das betroffene Mitglied zur Sitzung erscheint. Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung durch den Vorsitzenden festzustellen. Danach bleibt die Gemeindevertretung so lange beschlussfähig, bis der Vorsitzende von sich aus oder auf Antrag eines Mitglieds die Beschlussunfähigkeit feststellt. Dieses Mitglied zählt zu den Anwesenden. Die oder der Vorsitzende hat die Beschlussunfähigkeit festzustellen, wenn weniger als ein Drittel aller Mitglieder anwesend ist.
Es sind 9 von 9 Gemeindevertretern anwesend, somit wäre ein Mangel der Ladung unbeachtlich.
Die vorliegende Tagesordnung kann somit behandelt und die Beschlüsse gefasst werden.
Von Herrn Saß wird bemängelt, dass diverse Tagesordnungspunkte von der Tagesordnung genommen wurden.
Es wird ausgeführt, dass die heutige Tagesordnung einen Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung enthält. Die Tagesordnung für zukünftige Sitzungen soll demnach dahingehend erweitert werden, dass im öffentlichen Teil der Sitzung der TOP „Informationen des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport“ sowie im nichtöffentlichen Teil der Sitzung der TOP „Informationen aus den Ausschüssen“ standardmäßig aufgenommen wird. An dieser Stelle haben die Mitglieder der Ausschüsse bzw. hat der Vorsitzende des Ausschusses die Möglichkeit über Sachverhalte aus den Ausschusssitzungen zu informieren.
Demnach hat Herr Saß als Vorsitzender des Ausschusses für Finanzen, Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr die Möglichkeit, im nichtöffentlichen Teil, über die begehrten Sachverhalte zu informieren.
Von Herrn Zampich wird erfragt, ob in der heutigen Dringlichkeitssitzung weitere Tagesordnungspunkte mit auf die Tagesordnung gesetzt werden können.
Nach einer telefonischen Rückfrage bei Herrn Diekow (LVB Amt Neverin) wird ausgeführt, dass die Erweiterung der Tagesordnung nach § 29 Abs. 4 KV M-V nur wegen besonderer Dringlichkeit, die keinen Aufschub bis zur nächsten Sitzung duldet, zulässig ist. Sollte es an dieser Dringlichkeit mangeln, müsste den so gefassten Beschlüssen widersprochen werden.
Anschließend bittet Herr Zampich dringlichst darum, dass die seinerseits gestellten Beschlussanträge auf der nächsten Sitzung als Beschlussvorschläge auf die Tagesordnung gesetzt werden. Er verweist auf das Protokoll des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 30.04.2025. Herr Ramm wird die Anträge zur nächsten Gemeindevertretersitzung berücksichtigen.
[Anmerkung der Verwaltung: Sofern bestimmte Beratungsgegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, kann dies nur durch einen oder mehrere Gemeindevertreter (und nicht durch einen Ausschuss) beantragt werden. Nach § 29 Abs. 1 Satz 3 KV M-V muss eine Angelegenheit auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn es ein Mitglied der Gemeindevertretung beantragt. Gemäß § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung sollen diese Anträge spätestens zwei Wochen vor der Sitzung in Textform (E-Mail genügt) dem Vorsitzenden (Bürgermeister) vorgelegt werden.
Alternativ können die Gemeindevertreter die Antragsfunktion über die Sitzungssoftware Allris nutzen. Dazu melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten in Allris an (nicht in der App, sondern über die Webseite https://amtneverin.sitzung-mv.de/ratsinfo/logon) und rufen über den Menüpunkt „Anträge“ -> „Neu“ die entsprechende Eingabemaske auf.
Wenn mit Ihrem Antrag eine Beschlussfassung begehrt wird, müssen Sie den Beschlussvorschlag in dem dafür erforderlichen Feld ausformulieren (bitte beachten Sie auch die dort in der Maske vorhandenen Hinweise; insbesondere zu den finanziellen Auswirkungen). Ansonsten wird lediglich ein Tagesordnungspunkt mit aufgenommen, zu dem dann beraten werden kann.
Achtung: Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei niemals um Beschlussvorlagen handelt. Denn diese werden nur durch die Verwaltung erarbeitet. Sie enthalten eine rechtliche Prüfung und stellen die finanziellen Auswirkungen dar. Sofern die Verwaltung beauftragt werden soll, eine Beschlussvorlage zu erarbeiten, kann dieser Auftrag nur durch die Gemeindevertretung (durch Aufnahme ins Protokoll) oder durch den Bürgermeister erteilt werden.]
Herr Ramm erfragt abschließend, ob die heutige Sitzung mit der versandten Tagesordnung, abgehalten werden kann. Alle neun Gemeindevertreter nehmen am weiteren Verlauf der Sitzung teil. Herr Ramm führt fort.
