10.02.2025 - 7 Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplans...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 10.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Thiele erläutert den Sachverhalt zu Punkt eins und Punkt zwei und erklärt, dass Frau Beug in diesem TOP ein Mitwirkungsverbot lt. §24 KV M-V hat. Diesem widerspricht Frau Beug formell. Herr Siegler empfiehlt, dass Frau Beug sich nun in den Einwohnerbereich setzen sollte. Frau Beug nimmt im Einwohnerbereich Platz. Herr Thiele erteilt Herrn Siegler das Wort. Herr Siegler erläutert den Sachverhalt. Er teilt mit, dass zum heutigen Tag der Satzungsbeschluss noch nicht verworfen ist, da man sich noch in der Rechtsmittelfrist befinde.
Herr Siegler erläutert nochmals, dass Frau Beug Einspruch eingelegt und dies auch innerhalb der vorgeschriebenen Frist von einer Woche schriftlich zu erfolgen hat. Er teilt ihr mit, dass sie diesen auch noch inhaltlich begründen sollte.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin beschließt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin nimmt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 18.12.2024 zur Kenntnis und beschließt nach erfolgter Auswertung, ob die Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Eigenheimstandort Neuendorf“ der Gemeinde Wulkenzin durch eine erneute Bekanntmachung geheilt und rückwirkend zum 03.07.2021 wieder in Kraft gesetzt wird. Die Gemeindevertretung wägt dabei ab, ob die städtebaulichen Ziele der Gemeinde weiterhin die Bewahrung des Gebietscharakters, wie in der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Eigenheimstandort Neuendorf“ der Gemeinde Wulkenzin vorgesehen, beinhalten oder ob eine Anpassung an veränderte städtebauliche Zielsetzungen angezeigt ist.
Auf dieser Grundlage entscheidet die Gemeindevertretung der Gemeinde Wulkenzin abschließend über die Wiederinkraftsetzung der Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Eigenheimstandort Neuendorf“ der Gemeinde Wulkenzin.
Zur Heilung von Formfehlern bei der ursprünglichen Bekanntmachung wird der Satzungsbeschluss zur Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Eigenheimstandort Neuendorf“ der Gemeinde Wulkenzin gemäß § 10 Absatz 3 BauGB erneut bekannt gemacht und gemäß § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 03.07.2021 in Kraft gesetzt. Inhaltlich gibt es keine Änderungen.
Oder
Die städtebaulichen Ziele der Gemeinde Wulkenzin haben sich geändert. Der Formfehler wird nicht geheilt. Der Satzungsbeschluss zur Satzung über die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Eigenheimstandort Neuendorf“ der Gemeinde Wulkenzin wird nicht erneut bekannt gemacht und nicht gemäß § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 03.07.2021 in Kraft gesetzt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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194,3 kB
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