10.03.2025 - 9 Zuwendungen an Vereine

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Richter erläutert den Sachverhalt. Es entsteht eine Diskussion.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt die Auszahlung von Zuwendungen an die Vereine wie folgt:

 

  • -Gemeindewohl- und Feuerwehrförderverein

Alexander Wachlin e.V.   in Höhe von 1.700,00 €

  •                    Interessenverein Luftfahrt e.V.

Neuenkirchen    in Höhe von 300,00 €

  •                    Sport- und Freizeitverein

Ihlenfeld e.V.     in Höhe von 2.000,00 €

      + 500,000 € Zuschuss Oktoberfest

  •                    Sportverein Friedrich Ludwig Jahn

Neuenkirchen e.V.    in Höhe von 2.000,00 €

      + 1.500 € Zuschuss Gebäudeunterhaltung

      + 2.000 € 100 Jahrfeier

  •                    Ortsgruppe der Volkssolidarität

Ihlenfeld    in Höhe von 1.000,00 €

 

Hinweise:

Die Zuwendung kann durch formlosen Antrag des Vereins in einer Summe abgerufen werden.

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf das Vereinskonto. Für alle gezahlten Zuwendungen ist ein Verwendungsnachweis bis spätestens zum 31.03. eines Folgejahres an das Amt Neverin zu senden. Eine Zuwendung für eine einzelne Veranstaltung ist innerhalb von 3 Monaten nach der Veranstaltung abzurechnen.

Die Zuwendungen sind für Zwecke einzusetzen, die möglichst vielen Einwohnern Mehrwert bieten, sie dienen der Finanzierung von Veranstaltungen, Vereinsequipment, öffentlichen Festen und sind nicht für Lebensmittel und Getränke vorgesehen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Davon

anwesend

Anzahl befangener

Mitglieder*

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

11

10

0

10

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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