10.03.2025 - 9 Zuwendungen an Vereine
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mo., 10.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt die Auszahlung von Zuwendungen an die Vereine wie folgt:
- -Gemeindewohl- und Feuerwehrförderverein
Alexander Wachlin e.V. in Höhe von 1.700,00 €
- Interessenverein Luftfahrt e.V.
Neuenkirchen in Höhe von 300,00 €
- Sport- und Freizeitverein
Ihlenfeld e.V. in Höhe von 2.000,00 €
+ 500,000 € Zuschuss Oktoberfest
- Sportverein Friedrich Ludwig Jahn
Neuenkirchen e.V. in Höhe von 2.000,00 €
+ 1.500 € Zuschuss Gebäudeunterhaltung
+ 2.000 € 100 Jahrfeier
- Ortsgruppe der Volkssolidarität
Ihlenfeld in Höhe von 1.000,00 €
Hinweise:
Die Zuwendung kann durch formlosen Antrag des Vereins in einer Summe abgerufen werden.
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich auf das Vereinskonto. Für alle gezahlten Zuwendungen ist ein Verwendungsnachweis bis spätestens zum 31.03. eines Folgejahres an das Amt Neverin zu senden. Eine Zuwendung für eine einzelne Veranstaltung ist innerhalb von 3 Monaten nach der Veranstaltung abzurechnen.
Die Zuwendungen sind für Zwecke einzusetzen, die möglichst vielen Einwohnern Mehrwert bieten, sie dienen der Finanzierung von Veranstaltungen, Vereinsequipment, öffentlichen Festen und sind nicht für Lebensmittel und Getränke vorgesehen.
