30.01.2025 - 10 Förderung der Vereine
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Kulturausschuss
- Datum:
- Do., 30.01.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Erneut wurde die Förderung der Vereine besprochen. Die anwesenden Mitglieder sind sich einig hier folgende Beschlussvorlage zu empfehlen:
Der Beschluss vom 14.09.2022 muss widerrufen werden. Damit verbunden erfolgt auch der Widerruf der Förderung des Sportvereins.
Aufgrund der angepassten Regelungen wird empfohlen folgende Vereine / Gruppen mit dem jeweiligen Festbetrag zu fördern:
- Volkssolidarität (1.500€)
- Dorfclub Neverin (5.000€)
- Dorflub Glocksin (1.000)
- Freiwillige Feuerwehr Neverin (1.000 €)
Für eine vereinfachte Verfahrensweise beantragen die Vereine zu Jahresbeginn den Zuschuss und bekommen die Zuschüsse für das Jahr komplett überwiesen. Die Vereine müssen jedoch bis zum Jahresende Nachweise für die Notwendigkeit mit entsprechenden Belegen vorweisen. Eventuell nicht genutzte Gelder werden im Folgejahr verrechnet. Gefördert werden nur Kosten wie zum Beispiel Kulturprogramm oder Mietkosten. Getränke oder Verpflegungskosten zählen nicht dazu.
Die Beschlussvorlage soll auf der kommenden Gemeindevertretersitzung besprochen werden.
