05.11.2025 - 6 Beratung zur landschaftsplanerischen Einordnung...

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Wortprotokoll

Hinsichtlich der Vor- und Nachteile verweist der Bauausschuss auf die Ausarbeitung vom 02.07.2025 und fügt dem nichts weiter hinzu.

Bei einer möglichen Entscheidung der Gemeindevertretung für den Bau des Solarparks schlägt der Bauausschuss vor, auf die in der Ausarbeitung genannten Nachteile wie folgt zu reagieren.

Die Planung zum Solarpark wird in der vorliegenden Form nicht akzeptiert, da sie zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, zum Verlust von Lebensräumen und zur Landschaftszerschneidung führt.

Um diesen Nachteilen entgegen zu wirken, schlägt der Bauausschuss der Gemeindevertretung vor, den Solarpark landschaftsplanerisch in einen Biotopverbund einzubinden und damit die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen teilweise Vorort umzusetzen. Der Verbund hilft das durch Verkehr, Landwirtschaft und Bebauung zerschnittene Ökosystem zu vernetzen und ökologische Funktionen wiederherzustellen. Zudem führt er dazu, dass der Solarpark die regionaltypische Natürlichkeit und Ursprünglichkeit der sanften Hügel, Wiesen und ausgedehnten Felder auch optisch bewahrt, welche die Menschen der Region mit Heimatgefühl und ländlicher Idylle verbinden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans müsste um eine mind. 15 m breite Baumhecke erweitert bzw. in die jetzige Flächenkulisse inkludiert werden, sodass der Solarpark durch die Baumhecke unsichtbar und in eine Art Lichtung eingebunden wird.

Zusätzlich werden die anzulegenden Wirtschaftswege des Solarparks entlang der Baumhecke an die öffentliche Wegeführung angeschlossen und für die Öffentlichkeit als Gehweg zugänglich gemacht.

Die Visualisierung ist beigefügt (Anlage 2).