02.07.2025 - 4 Bericht Ausschussvorsitz

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Wortprotokoll

Die Vorsitzende berichtet über folgende Sachverhalte.

Feuerwehr-Neubau

Juni 2025 - LOS 5 – Verkehrsanlagen, Regenentwässerung, Schmutzwasser sowie Grünanlagen, Umverlegung Gas- und Trinkwasserleitung. Hinweis, dass jeden Donnerstag um 10 Uhr die Bauberatung Vorort stattfindet.

KTO-Konzept

Start der Bauarbeiten im April 2025. Bauende des Pumptrack ist Ende August 2025 geplant. Asphalt kommt in der 29. KW. Weiteren Leistungen (Parkplatz usw.) werden nun ausgeschrieben. Hinweis, dass jeden Donnerstag um 11 Uhr die Bauberatung Vorort stattfindet.

Erneuerung Dorfstraße Neverin

Beginn der Straßenbauarbeiten für das fehlende Teilstück der Kreisstraße an der Grundschule begonnen. Abschluss innerhalb von nur 1 Woche geplant und Erfüllung sehr wahrscheinlich.

Radwegebau

Bericht über der Teilnahme an der Fachveranstaltung am 20. März 2025 der AGFK MV in Rostock. Im Mittelpunkt stand die Rad- und Nahmobilität mit Werkzeugkasten für Rad- und Nahmobilitätskonzepte; digitale KI-Assistenz für Radkonzepte sowie Leitfaden für Fahrradstraßen in MV.

Bericht über die Landesförderprogramme: „MV tut was“, wie bspw. „Klima.mobil“, „Dorfklima.Werkstatt“ u.a.

Die Ausschussmitglieder befürworten, dass wir uns Unterstützung in der Sache einholen sollten und die Planung von Radwegen aus Glocksin in Richtung Neuenkirchen sowie aus Neverin in Richtung Trollenhagen für die Nahmobilität der Bürger wichtig sind.

Natur im Garten

Noch keine Aktivität.

Anfrage aus der letzten Sitzung

Anfrage zur baurechtlichen Zulässigkeit der Bauten in der Gartenanlage in Richtung Rossow wurde an das Amt zur Prüfung weitergeleitet.

Solarpark

Ausführlicher Bericht über die Teilnahme am Kommunalnetzwerk MV am 25. Juni 2025 in Vietgest mit umfassender Erörterung der dort eingeholten Informationen und ausgetauschten Erfahrungen.

Der Bauausschuss berät dazu und verfasst die als Anlage beigefügte Vor- /Nachteile-Liste (Anlage 1) für die Entscheidung der Gemeindevertretung. Im Ergebnis rät der Ausschuss dazu, einen Aufstellungsbeschluss zunächst nicht zu fassen, da die Novellierung des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz MV andere rechtlich zulässige Möglichkeiten der Teilhabe für Bürger, Gemeinde und Investor vorsieht und das Inkrafttreten des neuen Gesetzes laut Auskunft des Wirtschaftsministeriums MV an den Aufstellungsbeschluss geknüpft sein wird. D.h. mit erfolgtem Aufstellungsbeschluss gilt für die Gemeinde Neverin der aktuell gültige (alte) Rechtsstand.

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