05.03.2025 - 6 Vorstellung „Solarpark Neverin“

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Wortprotokoll

Nach kurzen einleitenden Worten durch den Vorsitz wird das Wort an Herrn Hurschler und Herrn Dr. von Langen übergeben, die den Anwesenden das Projekt „Solarpark Neverin“ vorstellen.

 

Das Unternehmen SwissREnergy GmbH mit Sitz in der Schweiz wird durch den Geschäftsführer Herrn Hurschler als Vorhabenträger vertreten. Das Unternehmen beabsichtigt im Bereich der Gemarkung Neverin, Flur 3, Flurstücke 140, 141, 142, 143, 151/1, 152, 155/7, 160, 161, 190, 191/1, 229, 230/2, 231 und 232, die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Erzeugung von erneuerbarer Energie. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen nunmehr geschaffen werden.

 

Das Projekt umfasst eine etwa 80.000 KWp große Anlage auf einer Fläche von ca. 81 ha. Der Strom wird planmäßig über eine Trasse zu einem neuen 120-MW-Umspannwerk nach Altentreptow geleitet. Kontakt zu den Flächeneigentümern für 60 ha der PV-Flächen wurde bereits aufgenommen. Die Anlage soll etwa 35 Jahre in Betrieb bleiben und kann im Anschluss rückstandsfrei abgebaut werden. Ein Landschaftsschaden soll während und nach dem Betrieb der Anlage nicht entstehen. Ausgleichsmaßen sowie ergänzende Erschließungsmaßnahmen sind geplant. Als Einfriedung ist ein natürlicher 4m hoher Sichtschutz angedacht. Der Bereich unter der Anlage soll für Kleinlebewesen frei bleiben.

 

Der Solarpark Neverin ist im Rechtskleid einer GmbH & Co. KG mit Sitz in Neverin geplant.

 

Herr Hurschler und Herr von Langen stehen für Fragen des Ausschusses zur Verfügung und verlassen im Anschluss die Sitzung. Herr Siegler erläutert dem Ausschuss die baurechtlichen Anforderungen.

 

Der Ausschuss befasst sich mit dem geplanten Projekt. Das vorgesehene Areal ist aktuell als Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft ausgewiesen und somit bislang nicht für die Nutzung zur Solarstromerzeugung vorgesehen.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden bereits rund 5.000 Hektar als Vorranggebiete für Photovoltaik ausgewiesen und nutzbar gemacht. Auch die Gemeinde Neverin hat bereits eine PV-Anlage in der Nähe der Autobahn A20 genehmigt.

Im Rahmen der Planung müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, darunter insbesondere die Sicherstellung der Löschwasserversorgung.

Die Gemeinde könnte gemäß § 6 EEG mit jährlich etwa 160.000 Euro an den Erlösen beteiligt werden. Zudem wird die Möglichkeit erörtert, inwiefern sich das Projekt an den Kosten der örtlichen Mülldeponie beteiligen könnte.

Eine direkte regionale Wertschöpfung durch den Stromverkauf an die Bürger ist leider nicht möglich.

Die Ausschussmitglieder nehmen die Auswirkungen auf das Landschaftsbild ernst. Aufgrund der großflächigen Dimension des Vorhabens ist ein deutlicher Eingriff in die typische Landschaft der Region zu erwarten, was das Lebensgefühl der Anwohner beeinträchtigen kann.

Der Bürgermeister empfiehlt ähnlich dem Projekt an der Autobahn A20 zu verfahren, eine Einwohnerversammlung durchzuführen und die dortigen Reaktionen der Bürger aufzunehmen. Ein Termin dafür soll zeitnah gefunden werden.

 

Online-Version dieser Seite: https://neverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1518&TOLFDNR=42823&selfaction=print