16.10.2025 - 6 Beschluss über die Zustimmung zur Änderung der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 16.10.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marie Laase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhof beschließt die Erhöhung bzw. Senkung der Preise für die Schmutzwasser- und Regenwasserentsorgung wie folgt:
|
Entgeltart |
bisheriger Preis (brutto) |
Preis (brutto) ab 01.01.2026 |
|
Mengenpreis |
3,96 EUR/m³ |
4,74 EUR/m³ |
|
Abflusslose Gruben |
17,98 EUR/m³ |
22,69 EUR/m³ |
|
Kleinkläranlagen |
24,37 EUR/m³ |
28,56 EUR/m³ |
|
Regenwasser Grundstücke |
0,51 EUR/m³ |
0,54 EUR/m³ |
Die Grundpreise für die Entsorgung von Schmutzwasser (Nr. 1.1. der Entgeltregelung) bleiben unverändert. Für die Entsorgung von Regenwasser wurde kein Grundpreis ermittelt.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die notwendigen Entgeltanpassungen sowohl über den Mengen- als auch über den Grundpreis zu verteilen. Soweit aus Sicht der Gemeinde der Wunsch besteht, den Grundpreis anzupassen und dadurch den Mengenpreis zu entlasten, ist Kontakt mit der TAB GmbH aufzunehmen.
Die Zulagen für die dezentrale Entsorgung werden nicht angepasst.
Begründung:
Nach § 9 Nr. 4 des Konzessionsvertrages über die öffentliche Abwasserentsorgung hat die TAB für Änderungen der Entgelte drei Monate vor dem beabsichtigten Inkrafttreten die Zustimmung der Gemeinde einzuholen.
Aus der beigefügten Kalkulation ergibt sich eine Anhebung des Mengenentgeltes für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung, die Senkung des Entgeltes für die Entsorgung der abflusslosen Sammelgruben und der Kleinkläranlagen und Senkung des Entgeltes für die Entsorgung Regenwasser.
