18.09.2025 - 9 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rähse weißt Frau von Klinggräff darauf hin, dass Sie zum TOP 9 keine Stellung nehmen darf und auch nicht berechtigt ist an der Abstimmung teilzunehmen. 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt:

 

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle geprüft. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Gemäß § 4b BauGB wird das Planungsbüro beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf von Juli 2025 mit der dazugehörigen Begründung, mit Umweltbericht und den Anlagen werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und beschlossen.

 

  1. Der Entwurf und die Begründung, die umweltbezogenen Informationen sowie die nach Einschätzung der Gemeinde bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. Diese Aufgabe wird dem Planungsbüro nach § 4b BauGB übertragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Davon

anwesend

Anzahl befangener

Mitglieder*

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

8

6

1

4

1

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage