18.09.2025 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 9 (9.1 und 9...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Herr Rähse erläutert die Beschlussvorlage.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt:

 

  1. Die Teilung des Bebauungsplans Nr. 9 „Sondergebiet Photovoltaikanlage an der Bahn 2“

in die Teil-Bebauungspläne Nr. 9.1 „Sondergebiet Photovoltaikanlage an der Bahn 2“ bis zum 200 Meter Korridor sowie Nr. 9.2 „Sondergebiet Photovoltaikanlage an der Bahn 2“ über den 200 Meter Korridor hinaus.

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle geprüft. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses. Gemäß § 4b BauGB wird das Planungsbüro beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen

 

  1. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 9.1 „Sondergebiet Photovoltaikanlage an der Bahn 2“, die umweltbezogenen Informationen sowie die nach Einschätzung der Gemeinde bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen ist zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.

 

  1. In der förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Teil-Bebauungsplan Nr. 9.1 „Sondergebiet Photovoltaikanlage an der Bahn 2“ sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern. Diese Aufgabe wird dem Planungsbüro nach § 4b BauGB übertragen.

 

  1. Die Durchführung der förmlichen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Teil-Bebauungsplan Nr. 9.2 „Sondergebiet Photovoltaikanlage an der Bahn 2“ steht unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und ist erst nach entsprechender Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern möglich.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Davon

anwesend

Anzahl befangener

Mitglieder*

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

8

6

0

5

1

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV