12.03.2025 - 11 Förderung der Vereine
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mi., 12.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Beschluss:
Für eine vereinfachte Verfahrensweise beantragen die Vereine zu Jahresbeginn den Zuschuss und bekommen die Zuschüsse für das Jahr komplett überwiesen. Die Vereine müssen jedoch bis zum Jahresende Nachweise für die Notwendigkeit mit entsprechenden Belegen vorweisen. Eventuell nicht genutzte Gelder werden im Folgejahr verrechnet. Gefördert werden nur Kosten wie zum Beispiel Kulturprogramm oder Mietkosten. Getränke oder Verpflegungskosten zählen nicht dazu.
Die Gemeindevertretung beschließt die folgenden Vereine/Gruppen mit den folgenden Festbeträgen zu fördern:
- Volkssolidarität: 2.000 €
- Dorfclub Neverin: 5.000 €
- Dorfclub Glocksin: 1.000 €
- Freiwillige Feuerweh Neverin: 1.000 €
