12.03.2025 - 11 Förderung der Vereine

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Wortprotokoll

Herr Klose erläutert zum Umgang zur Unterstützung der Vereine in der Vergangenheit sowie der Überprüfung durch die Rechnungsprüfung und deren Feststellung von Mängeln. 

Frau Seisum berichtet aus der Sitzung des Kulturausschusses zu diesem Thema. 

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Beschluss:

 

Für eine vereinfachte Verfahrensweise beantragen die Vereine zu Jahresbeginn den Zuschuss und bekommen die Zuschüsse für das Jahr komplett überwiesen. Die Vereine müssen jedoch bis zum Jahresende Nachweise für die Notwendigkeit mit entsprechenden Belegen vorweisen. Eventuell nicht genutzte Gelder werden im Folgejahr verrechnet. Gefördert werden nur Kosten wie zum Beispiel Kulturprogramm oder Mietkosten. Getränke oder Verpflegungskosten zählen nicht dazu.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die folgenden Vereine/Gruppen mit den folgenden Festbeträgen zu fördern:

 

  • Volkssolidarität: 2.000 € 
  • Dorfclub Neverin: 5.000 €
  • Dorfclub Glocksin: 1.000 €
  • Freiwillige Feuerweh Neverin: 1.000 €

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Davon

anwesend

Anzahl befangener

Mitglieder*

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

10

9

0

9

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV