19.12.2024 - 13 Aufwandsentschädigung für die Wahlhelferinnen u...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schenk erläutert die Beschlussvorlage und schlägt vor, dem Vorschlag der Verwaltung zur Höhe der Aufwandsentschädigung zu folgen. Des Weiteren schlägt er ein Verpflegungsgeld von 100 Euro vor.

Herr Thiele stellt den Antrag, das Verpflegungsgeld auf 120 Euro festzulegen.

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Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Neverin beschließt den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in Abhängigkeit der jeweiligen Funktion bei der anstehenden Bundestags- und Landratswahl sowie bei eventuell notwendiger Stichwahl jeweils nachfolgende Aufwandsentschädigungen zu zahlen.

 

Bei der in § 10 BWO bzw. § 14 LKWO M-V genannten Aufwandsentschädigung i. H. v. 35,00 Euro für die Vorsitzenden und 25,00 Euro für die weiteren Mitglieder handelt es sich um einen Mindestbetrag.

Entsprechend § 50 BWahlG erstattet der Bund die durch die Wahl veranlassten notwendigen Ausgaben im Rahmen der Bundestagswahl, entsprechend § 49 LKWG M-V trägt für die Landratswahlen der Landkreis MSE die Kosten, sodass durch das Amt Neverin die Differenz zwischen der gesetzlich festgeschriebenen Aufwandsentschädigung und der eventuell darüber hinaus beschlossenen Aufstockung der Aufwandsentschädigung zu tragen ist.

 

Aufwandsentschädigung

 

Bundestags- und Landtagswahl

Funktion

Vorschlag inkl. Mindestbetrag

Entscheidung der Gemeindevertretung inkl. Mindestbetrag

Wahlvorsteher/in

80 Euro

80 Euro

stellv. Wahlvorsteher/in und Schriftführer/in

70 Euro

70 Euro

stellv. Schriftführer/in und Beisitzer/innen

60 Euro

60 Euro

 

Verpflegungsgeld

Des Weiteren beschließt der Amtsausschuss für jede durchzuführende Wahl, dass jeder Wahlvorstand und die Gemeindewahlbehörde ein Verpflegungsgeld i. H. v. 120 Euro erhält.

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Davon

anwesend

Anzahl befangener

Mitglieder*

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

16

16

0

16

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

 

Die Einwohnerin verlässt den Sitzungsraum.

 

Online-Version dieser Seite: https://neverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1486&TOLFDNR=41754&selfaction=print