19.12.2024 - 10 Beschluss der Haushaltssatzung 2025 des Amtes N...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Amtsausschuss des Amtes Neverin
- Datum:
- Do., 19.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schenk erklärt, dass das Amt in den letzten Jahren eine deutlich zu hohe Liquidität erwirtschaftet hat, die nun deutlich abgeschmolzen wird. Dies führt dazu, dass die Amtsumlage nicht wie ursprünglich geplant auf 2,1 Mio. Euro (18,69 %), sondern auf 1,7 Mio. Euro (15,13 %) festgesetzt wird. Daraus ergeben sich Einsparungen für die amtsangehörigen Gemeinden (Übersicht, siehe Anlage zum Protokoll des Finanzausschusses vom 10.12.2024).
Auch in Zukunft wird das Amt darauf achten, die Liquidität so gering wie möglich zu halten.
Herr Müller (FBL Finanzen) erläutert die Notwenigkeit der Kreditaufnahme (360 T€ als Planansatz). Damit soll die Planung für die bauseitige Entwicklung der Grundschule Neverin finanziert werden, die dann nur über die Schulumlage refinanziert wird. Da die Schulumlage nur durch die Gemeinden gezahlt wird, die auch Schüler in der Neveriner Schule beschulen lassen, ist die Kreditaufnahme zur Darstellung der Abgrenzung gegenüber dem allgemeinen Haushalt finanzwirtschaftlich erforderlich.
Herr Müller (FBL Finanzen) weist außerdem darauf hin, dass eine Kompensation der absoluten Amtsumlage in den kommenden Jahren in der Größenordnung dann nicht mehr möglich wäre. Es sei davon auszugehen, dass mit 2,1 - 2,2 Mio. Euro (18 - 19 %) zu rechnen ist.
Herr Schmidt erfragt, wie hoch die eingeplanten Kosten für die OrtsApp sind, wie viele Gemeinden diese nutzen und welche Gemeinden Interesse an der Nutzung dieser App haben.
Antwort, Herr Alexander (FBL Zentrale Dienste): 4 T€ sind im HH-Plan 2025 eingestellt, 4 Gemeinden nutzen die App bereits und 2 weitere führen diese ein.
Herr Schenk erklärt, dass die Kosten dieser App letztmalig 2025 vom Amt übernommen werden. Die Gemeinden, die diese App dann weiter nutzen möchten, müssen die Kosten im Gemeindehaushalt einplanen.
Herr Schmidt erfragt, ob die geplante Einstellung eines Baumkontrolleurs ab 01.03.2025 sinnvoll sei.
Antwort, Herr Siegler (FBL Bau und Ordnung): Die Einstellung ist aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll. Es gab dazu in der letzten Wahlperiode eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die im Personalausschuss und auch im Amtsausschuss Zustimmung fand. Die Verwaltung spart Kosten im Vergleich zu einem externen Dienstleister und gewinnt eine Vollzeitarbeitskraft, die nicht nur Baumkontrollen, sondern auch andere Leistungen erbringt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
56,6 MB
|
