26.11.2024 - 4 Bearbeitung der Anträge auf Grundförderung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 26.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Auf Grundlage der Richtlinie über die Förderung von Vereinen zur Steigerung des Gemeinwohls der Gemeinde empfiehlt der Ausschuss die Grundförderung wie folgt einzuplanen:
Angelverein 1.200 Euro
Sportverein 1.200 Euro
Kulturverein 1.200 Euro
Feuerwehrverein 1.200 Euro
Gemeinsam Leben in Neuendorf 1.200 Euro
Unstimmigkeiten in den Anträgen des Kulturverein e.V. bei den Veranstaltungen Halloween und Martinstag wurden durch den Ausschussvorsitzenden und gleichzeitig Vereinsvorsitzenden durch gestiegene Ausgaben für Lebensmittel abgewendet. Eine Klärung muss in der nächsten Ausschusssitzung oder anderweitig geklärt werden.
Der Kulturverein verstößt damit auch gegen die Richtlinie über die Förderungen von Vereinen zur Steigerung des Gemeinwohls. Jeder Verein, der eine Grundförderung erhält, hat zwei Veranstaltungen komplett in Eigenfinanzierung zu gestalten und nicht nur teilweise (KV Gemeindefest und Martinstag).
Die Grundförderung wird dennoch für alle Vereine auf Höchstförderung von 1.200 Euro beantragt.
Begründung: Ohne unsere Vereine, die alle in mehr oder weniger Aktivitäten zum Gemeinwohl in der Gemeinde beitragen, ist die Grundförderung ein Dank für ihre Unterstützung.
