26.11.2024 - 8 Grundsatzbeschluss zur Veräußerung des LF 16/12...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 26.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Christin Niestaedt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schenk erläutert die Beschlussvorlage.
Herr Braesel fragt in diesem Zusammenhang nach dem Feuerwehrkonzept in Ganzkow, da dort ein Einwohner ein Schilfdach hat und der Nachbar regelmäßig Feuer macht. Er fragt an, ob das Ordnungsamt prüfen kann, ob es hierzu Regelungen gibt z.B. dem Einwohner das Feuer machen zu untersagen oder eine Absperrung um das Haus zu veranlassen.
Herr Schlingmann informiert, dass das alte Fahrzeug derzeit in der Gemeinde nicht untergebracht werden kann.
Frau Blessin fragt nach den Kosten für das Fahrzeug. Herr Schenk nimmt Stellung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt in ihrer heutigen Sitzung den Verkauf des LF 16/12 inkl.nicht mehr benötigter Beladung.
Die Ausschreibung ist wie folgt durchzuführen:
[ ] zum Mindestgebot entsprechend eines durchgeführten Verlehrswertgutachtens.Sollte diese
Ausschreibung erfolglos verlaufen, so ist im Anschluss die Ausschreibung ohne Mindestgebot,
meistbietend, durchzuführen.
Die Veröffentlichung der Ausschreibung hat neben der Homepage des Amtes Neverin und dem
Neveriner Info auch auf weiteren zulässigen Plattformen zu erfolgen. Die Gemeinde wird der
Verwaltung die entsprechenden Plattformen zuarbeiten.
[ X ] der Verkauf erfolgt über die VEBEG. Die Gemeinde wird dazu den Verwertungsauftrag
auslösen. Die Provision beläuft sich auf 9 %.
