28.10.2024 - 9 Beschluss zur Aufgabenübertragung gemäß § 127 K...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mo., 28.10.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Jan Jungmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kruse erläutert den Sachverhalt und spricht folgende Empfehlung des Bauausschusses aus:
- Baumbewirtschaftung Rahmenvereinbarung über Amt
- Straßenunterhaltung Rahmenvereinbarung als Gemeinde
- Straßenbeleuchtungsanlagen Rahmenvereinbarung als Gemeinde
- Reinigung von Straßen, Wegen und Plätzen – keine Rahmenvereinbarung
- Winterdienst – keine Rahmenvereinbarung
Es folgt eine Diskussion über Rahmen- und Wartungsverträge, Ausschreibungen und Anzahl einzubeziehender Firmen. Für Straßenunterhaltung, Straßenbeleuchtungsanlagen und Heizung/Sanitär möchte die Gemeinde eigene Rahmenverträge abschließen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt gemäß § 127 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern, die Einleitung der Vergabeverfahren für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen zu den folgenden Maßnahmen auf das Amt Neverin zu übertragen:
Bitte auswählen:
X Rahmenvereinbarung für die Baumbewirtschaftung
☐ Rahmenvereinbarung für die Straßenunterhaltung
☐ Rahmenvereinbarung für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen
☐ Rahmenvereinbarung für die Reinigung von Straßen, Wegen und Plätzen
☐ Rahmenvereinbarung für die Durchführung des Winterdienstes
auf Straßen, Wegen und Plätzen
