03.09.2024 - 11 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemein...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt:

Aufstellungsbeschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Brunn im Parallelverfahren, gemäß § 8 Abs. 3 BauGB, zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplänen Nr. 9 „Photovoltaikanlage Dahlen an der L 28". Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 13, in der Flur 5 der Gemarkung Dahlen. Die genaue Abgrenzung geht aus dem beigefügten Plan (Anlage 2) hervor.
  2. Das Planungsziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung solarer Strahlungsenergie und Einspeisung in das öffentliche Netz.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt des Amtes Neverin ortsüblich bekannt zu machen.
  4. Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger, die Firma Q- Energy Germany Holdings GmbH zu tragen. Dies ist in einem städtebaulichen Vertrag detailliert festzuschreiben.
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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

8

0

8

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://neverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1416&TOLFDNR=39441&selfaction=print