03.09.2024 - 10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 „Photovol...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Di., 03.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt:
Aufstellungsbeschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9 „Photovoltaikanlage Dahlen an der L 28“ der Gemeinde Brunn. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 13, in der Flur 5 der Gemarkung Dahlen. Die genaue Abgrenzung geht aus dem beigefügten Plan (Anlage 2) hervor.
- Das Planungsziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung solarer Strahlungsenergie und Einspeisung in das öffentliche Netz.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt des Amtes Neverin ortsüblich bekannt zu machen.
- Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger, die Firma Q- Energy Germany Holdings GmbH zu tragen. Dies ist in einem städtebaulichen Vertrag detailliert festzuschreiben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes die Rückbaubürgschaften vom Vorhabenträger anzufordern und im Original im Amt Neverin zu hinterlegen.
- Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Vorhabenträger einen Entwurf für einen städtebaulichen Vertrag zu erarbeiten und diesen erarbeiteten Entwurf bis zur nächsten Sitzung zur Beschlussfassung zu geben.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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78,3 kB
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