03.09.2024 - 10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9 „Photovol...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt:

Aufstellungsbeschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunn beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9 „Photovoltaikanlage Dahlen an der L 28“ der Gemeinde Brunn. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 13, in der Flur 5 der Gemarkung Dahlen. Die genaue Abgrenzung geht aus dem beigefügten Plan (Anlage 2) hervor.

 

  1. Das Planungsziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung solarer Strahlungsenergie und Einspeisung in das öffentliche Netz.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt des Amtes Neverin ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger, die Firma Q- Energy Germany Holdings GmbH zu tragen. Dies ist in einem städtebaulichen Vertrag detailliert festzuschreiben.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes die Rückbaubürgschaften vom Vorhabenträger anzufordern und im Original im Amt Neverin zu hinterlegen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Vorhabenträger einen Entwurf für einen städtebaulichen Vertrag zu erarbeiten und diesen erarbeiteten Entwurf bis zur nächsten Sitzung zur Beschlussfassung zu geben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

8

0

8

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage