09.07.2024 - 11 Beschluss über die Vertretung der Gemeinde in d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Di., 09.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Kim Wiedemann-Nimptsch
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schult führt zum Sachverhalt aus. Der Bürgermeister ist laut § 39 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) der gesetzliche Vertreter der Gemeinde. Im Verhinderungsfall (Urlaub, Krankheit, Ortsabwesenheit aus anderen Gründen) wird die Gemeinde laut § 40 Abs. 1 KV M-V durch den ersten Stellvertreter des Bürgermeisters vertreten. Ist auch der erste Stellvertreter verhindert, übernimmt der zweite stellvertretende Bürgermeister diese Aufgabe. Davon abweichende Regelungen bedürfen der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die folgende Vertretungsregelung:
Die Gemeindevertretung Sponholz bevollmächtigt Herrn Ingo Schulze mit der Vertretung der Gemeinde in den Verbandsversammlungen des Wasser- und Bodenverbandes “Landgraben” in der 8. Wahlperiode, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist.
Des Weiteren bevollmächtigt die Gemeindevertretung Sponholz Herrn Ralph-Günter Schult mit der Vertretung der Gemeinde in den Verbandsversammlungen des Wasser- und Bodenverbandes “ Untere Tollense / Mittlere Peene” in der 8. Wahlperiode. Sollte der Bürgermeister nicht selbst teilnehmen können, so wird er von einem seiner Stellvertreter vertreten.
