09.07.2024 - 10 Bestimmung der Vertreter in den Verbandsversamm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbands Friedland (WAZ) besteht nach § 156 Abs. 2 KV M-V aus den Bürgermeistern der verbandsangehörigen Gemeinden. Die Bürgermeister werden im Verhinderungsfall (Urlaub, Krankheit, Ortsabwesenheit aus anderen Gründen) durch ihre Stellvertreter vertreten (§ 156 Abs. 4 KV M-V). Darüber hinaus ermöglicht § 156 Abs. 1 Satz 4 KV M-V in Verbindung mit § 4 der Verbandssatzung des WAZ, dass die Gemeinde weitere Vertreter mit entsprechender Sachkunde in die Verbandsversammlung entsenden kann. Dies können entsprechend Kommentierung sachkundige Bürger, aber auch Bedienstete des Amtes sein, die besonders dazu geeignet sind, ihr Fachwissen in die Verbandsarbeit einzubringen. Die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat schließt dies in dieser Fallkonstellation nicht aus (vgl. Schweriner Kommentierung zu § 156, Rn. 3). Sollte bei der Verbandsversammlung neben dem Bürgermeister bzw. einem seiner Stellvertreter auch der weitere Vertreter anwesend sein, so wird das Stimmrecht jedoch nur einmal (durch den Bürgermeister bzw. dessen Stellvertreter) ausgeübt. Die weiteren Vertreter der Gemeinden, Ämter und Landkreise werden von den Vertretungskörperschaften nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren für die Dauer der Wahlperiode der Vertretungskörperschaften gewählt (§ 156 Abs. 3 KV M-V). Durch die Verwaltung wird vorgeschlagen, den Fachbereichsleiter Bau und Ordnung, Herrn Marko Siegler, als weiteren Vertreter zu wählen, um im Verhinderungsfall das Stimmrecht der Gemeinde zu wahren.

Die Bestimmung des weiteren Vertreters in der Verbandsversammlung des WAZ erfolgt durch eine einvernehmliche Verständigung. Das weitere Mitglied ist Herr Marko Siegler.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die folgende Vertretungsregelung:

Um im Verhinderungsfall das Stimmrecht der Gemeinde zu wahren wurde der Fachbereichsleiter Bau und Ordnung, Herrn Marko Siegler, als weiterer Vertreter in der Verbandsversammlung des WAZ bestimmt, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter dort anwesend ist.

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

8

8

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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