09.07.2024 - 15 Beschluss zur Satzung zur Regelung des Kostener...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Geibies betritt um 19:00 Uhr die Sitzung. Herr Schult begrüßt Herrn Geibies und verpflichtet ihn wie folgt: „Sehr geehrter Herr Geibies, ich verpflichte Sie auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, ihr Mandat im Rahmen der Gesetze nach freier, nur dem Gemeinwohl verpflichtenden Überzeugung auszuüben. Ich verpflichte Sie zur Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung, wenn Sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind. Ich verpflichte Sie zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten, jedoch nicht für Tatsachen die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.“

Herr Wuschke äußert, dass es im Beschlusstext statt „öffentliche“ doch „freiwillige“ Feuerwehr heißen muss. Der Text soll entsprechend geändert werden.

Herr Wuschke bittet um Erklärung, wie die aufgeführten Beträge in der Kalkulation, insbesondere die Stundensätze zustande kommen. Herr Siegler äußert, dass Kalkulationsberechnung durch einen externen Bewerter (KUBUS) vorgenommen wurde. Gern kann diese Firma zu weiteren Ausführungen eingeladen werden. Dies wird von der Gemeindevertretung nicht gewünscht.

Herr Siegler beantwortet die Fragestellung, welche im Protokoll der Sitzung vom 21.05.2024 formuliert ist. Demnach erfragt Herr Schulze, warum es jetzt erst zur Umsetzung kommt, obwohl die Gemeinde seit 2011 zu einer Kalkulation der Feuerwehrgebühren verpflichtet ist und eine rückwirkende Inkraftsetzung notwendig ist. Herr Siegler führt aus, dass die bestehende Satzung seit 2003 in Kraft ist. Diese entspricht nicht der aktuellen Gesetzesgrundlagen und Gebühren dürfen nur unter Vorlage einer Kalkulation erhoben werden.

Herr Diekow äußert, dass die Wertschätzung der Kameraden nicht durch die Zahlen wiedergegeben werden. Durch eine rechtssichere Satzung kann rechtssicher abgerechnet werden.

Herr Siegler benennt den Betrachtungszeitraum der Kalkulation, welcher sich auf die letzten drei Jahre bezieht. Die der Verwaltung vorliegenden Zahlen wurden an den externen Bewerter weitergeleitet und bilden die Grundlage der Kalkulation.

Ein Einwohner verlässt nach Abstimmung zu diesem Beschluss um 19:06 Uhr die Sitzung.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze und Leistungen der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Sponholz (Kostenersatzsatzung). Die Kalkulation hat zur Beschlussfassung vorgelegen und wurde durch die Gemeindevertretung gebilligt. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft. Die Satzung vom 15.01.2003 tritt außer Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

9

6

1

2

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://neverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1401&TOLFDNR=38778&selfaction=print