17.07.2024 - 7 Wahl des ersten und des zweiten Stellvertreters...

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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung bestimmt die Stellvertretung des Bürgermeisters durch Wahl zweier Personen, die den Bürgermeister im Fall der Verhinderung vertreten. Gewählt ist gemäß § 40 Abs. 1 KV M-V, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder der Gemeindevertretung erhält (absolute Mehrheit). Abstimmungen über Personalangelegenheiten, die durch ein Gesetz als Wahlen bezeichnet sind, erfolgen geheim, sofern ein Mitglied der Gemeindevertretung dies beantragt (§ 32 Abs. 1 KV M-V). Ansonsten wird offen abgestimmt. Die Wahl des ersten und des zweiten Stellvertreters des Bürgermeisters erfolgt in getrennten Wahlgängen.

Wahl des ersten Stellvertreters des Bürgermeisters:

Herr Max Albrecht wird als Kandidat vorgeschlagen. Die Gemeindevertreter äußern keine Einwände. Ein Antrag auf geheime Wahl wird nicht gestellt, so dass offen abgestimmt wird. Jeder Gemeindevertreter hat eine Stimme. Es werden 9 gültige Stimmen abgegeben. Damit ist Herr Max Albrecht zum ersten Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt.

Wahl des zweiten Stellvertreters des Bürgermeisters:

Herr Alexander Schmidt wird als Kandidat vorgeschlagen. Die Gemeindevertreter äußern keine Einwände. Ein Antrag auf geheime Wahl wird nicht gestellt, so dass offen abgestimmt wird. Jeder Gemeindevertreter hat eine Stimme. Es werden 9 gültige Stimmen abgegeben. Somit ist Herr Alexander Schmidt zum zweiten Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt.

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