17.07.2024 - 5 Ernennung des Bürgermeisters (Aushändigung der ...

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Wortprotokoll

Durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen wurde gemäß § 67 Abs. 4 LKWG M-V aus der Mitte Herr Frank Richter zum Bürgermeister gewählt. Er wird daher nach § 37 Abs. 4 KV M-V zum Ehrenbeamten für die Dauer der Amtszeit zum Bürgermeister ernannt.  

Die Ernennung erfolgt durch den bisherigen Bürgermeister, Herrn Falk Wiskow und den bisherigen ersten Stellvertreter, Herrn Max Albrecht, durch Verlesung und Aushändigung der Ernennungsurkunde. Danach wird die Vereidigung wie folgt vorgenommen „Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.“ Nach der Ernennung übergibt Herr Wiskow eine Klingel und einen Blumenstrauß an Herrn Richter. Herr Richter führt nun das Wort. Herr Richter bedankt sich für die Glückwünsche. Er wünscht sich weiterhin eine schöpferische Zusammenarbeit unter und mit den Gemeindevertretern.

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